Abrechnung mit den Krankenkassen

 

Vor Behandlungsbeginn stellt sich für viele Versicherte die Frage: "Übernimmt meine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine kieferorthopädieche Behandlung?"


Kinder und Jugendliche

 

Nach SGB V§12 werden die Behandlungskosten für eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Versorgung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Um diese Kostenzusage zu erreichen, sind diagnostische Unterlagen (Fotos, Kiefermodelle, Röntgenaufnahmen) erforderlich.

 

Auf deren Basis erstellt der Kieferorthopäde einen Therapieplan. Dieser enthält auch eine Aufstellung aller geplanten Leistungen sowie die Kosten für Material und zahntechnischem Labor. Ist die Zahnfehlstellung schwerwiegend und entspricht einer bestimmten Zuordnung (KIG), wird der Plan genehmigt.

 

Nach Therapiebeginn werden die Kosten von den Krankenkassen zu 80% direkt mit dem Kieferorthopäden abgerechnet. Die übrigen 20%  (für jedes weitere Kind 10%) sind zunächst von den Eltern als Eigenanteil zu tragen und werden bei erfolgreichem Behandlungsabschluss von den Versicherungen zurückerstattet.

 

Darüber hinaus gibt es außervertragliche Leistungen, die eine Behandlung sicherer, angenehmer und schneller verlaufen lassen. Dazu gehören die Bracketumfeldversiegelung, superelastische oder zahnfarbene Bögen, Keramikbrackets, Lingualtechnik und unsichtbare Spangen. Dies sind Wunschleistungen und müssen von den Patienten selbst getragen werden. Die Abrechnung erfolgt dann auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte uns Zahnärzte.

 

Vor Behandlungsbeginn werden wir Sie darüber ausführlich informieren und Ihnen die Möglichkeiten vorstellen.

 

Erwachsene

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Patienten ab den 18. Lebensjahr nur noch bei schwerwiegenden Kieferanomalien die Kosten. Dabei handelt es sich um Bisslagekorrekturen die eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie bedürfen. Vor Behandlungsbeginn ist daher eine Vorstellung in einer Einrichtung der Kiefer- und Gesichtschirurgie erforderlich.

 

In allen anderen Fällen ist eine Kostenübernahme ausgeschlossen.

 

Wir beraten Sie gerne persönlich.

 
Gemeinschaftspraxis
Dr. Ingolf von Kuick
Dr. Ulrike Möllenberg
Bernhard Rauer, MSc
Fachzahnärzte für Kieferorthopädie

Anschrift

Unsere Praxis und Labor in Potsdam

Charlottenstraße 106
14467 Potsdam
0331 - 296 016

Unsere Praxis in Caputh

Krughof 1
14548 Schwielowsee OT Caputh
033209 - 848 575

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Willkommen in unserer Praxis für Kieferorthopädie

Wir freuen uns über Ihr Interesse an moderner Kieferorthopädie, deren Anliegen es ist, nicht nur ästhetischen sondern auch den prophylaktisch- gesundheitlichen Aspekten gerecht zu werden. Basierend auf einer sorgfältigen Anamnese und Diagnostik entwickeln wir in unserer Planung ein individuelles Gesamtkonzept, das Ästhetik und Funktionalität gleichermaßen vereinigt. Auch die speziellen Bedürfnisse unserer kleinen und großen Patienten werden berücksichtigt, denn Zahnregulierungen sind keine Frage des Alters. Ziel unserer Praxis ist es unsere Patienten nach dem besten Wissenstand, in einem ansprechenden und hellem Praxisumfeld und einem freundlichen Team so schnell, so schonend und so angenehm wie möglich zu dem gewünschten Behandlungsziel zu führen.